






Der Saphir Verlag (kurz Verlag) entwickelt auf Grundlage der Originaldaten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (BVL) pdf-Dateien für die Pflanzenschutzdienste der Länder, für Hersteller und Vertreiber, sowie für berufliche und private Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Mit dem Download von pdf-Dateien erkennen Sie diesen Lizenzvertrag zur Nutzung von pdf-Dateien an. Falls Sie mit diesem Vertrag oder mit Teilen des Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie eine heruntergeladene Datei nicht installieren oder öffnen.
1. Allgemeines, Lizenzerwerb, Abonnement:
Der Saphir Verlag ist Herausgeber der „Pflanzenschutzmittel-Verzeichnisse“ Teil 1 bis Teil 7. Mit der 74. Auflage wird Ende 2026 die Herstellung dieser Druckwerke eingestellt und durch Verzeichnisse im pdf-Format ersetzt, die jährlich einmal zu Anfang des Jahres erscheinen. Die pdf-Dateien sind offen und nicht durch Kennwort geschützt, zum Download muss der User sich aber auf der Website des Verlags anmelden. Die LogIn-Daten werden mit der Lizenzrechnung bekannt gegeben und dürfen nur am Dienstsitz des Users zum LogIn verwendet werden. Diese Beschränkung gilt sinngemäß auch für nicht gewerbliche Lizenznehmer. Der Lizenzerwerb ist einmalig oder im Abonnement zur Fortsetzung möglich. Wird ein Abonnement vereinbart, so verlängert sich dieses jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, falls das Abonnement nicht gekündigt wurde. Eine Kündigung ist formlos per Post oder E-Mail mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende möglich.
2. Lizenzumfang:
Mit der Lizenzgebühr erwerben Sie das Nutzungsrecht für eine oder mehrere pdf-Dateien zur Information über zugelassene Pflanzenschutzmittel und deren Einsatz und Anwendung. Der Verlag gewährt Ihnen das nicht exklusive Recht, diese Dateien auf mehreren Computern oder anderen pdf-fähigen Anzeigegeräten ausschließlich an Ihrem Dienstsitz oder beruflich bedingtem Außendienst zu verwenden. Das gleiche gilt sinngemäß für nicht gewerbliche Anwender. Mit dem Erhalt der Rechnung für die Lizenzgebühr gilt der Vertrag als abgeschlossen. Der Verlag behält sich alle weitergehenden Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt werden.
3. Eigentumsrecht an der Software:
Als Lizenznehmer erwerben Sie nicht die pdf-Datei, in der die Daten gespeichert sind, sondern nur das Recht, mit einem geeigneten Programm, wie z.B. dem AcrobatReader, die pdf-Dateien zu öffnen und die einzelnen Seiten aufzurufen. Das BVL bzw. der Verlag bleiben Eigentümer der Daten/Software (BVL Daten, Verlag Software), die in dieser Datei und allen nachfolgenden Kopien davon gespeichert sind, gleich, in welcher Form oder auf welchem Medium das Original oder die Kopien existieren. Die Lizenzgewährung bedeutet nicht, dass die Original-Software oder die Kopien davon verkauft werden.
4. Kopierbeschränkungen:
Die pdf-Datei ist durch Copyright geschützt. Unberechtigtes Kopieren der Software ist ausdrücklich verboten. Als Lizenznehmer sind Sie verantwortlich für jede Verletzung des Copyrights, auch durch Dritte. Gemäß diesen Einschränkungen sind nur so viele Kopien
erlaubt, wie zur Ausstattung des Arbeitsplatzes benötigt werden.
5. Nutzungsbeschränkung:
Als Lizenznehmer ist es Ihnen nicht gestattet, Kopien der pdf-Dateien an Personen außerhalb Ihres Dienstsitzes zu verteilen oder zu verkaufen. Es ist nicht möglich, die pdf-Datei zu modifizieren, z.B. einzelne Seite zu entnehmen, zu kopieren oder zu löschen. Der Verlag behält sich vor, durch geeignete Maßnahmen ausschließlich die vereinbarte Nutzung sicherzustellen und bei Verstößen Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
6. Übertragungsbeschränkung:
Diese Software wird nur dem Lizenznehmer lizenziert und kann nicht auf Dritte übertragen werden, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch den Verlag.
7. Gültigkeitsdauer:
Diese Lizenz erlischt automatisch und ohne ausdrückliche schriftliche Mitteilung vom Verlag, sofern Bestandteile des Lizenzvertrages verletzt wurden.
8. Update Information und Service-Leistungen:
Der Verlag informiert auf seiner Website (saphirverlag.de/pdf-dateien.html), wenn aktualisierte oder verbesserte Versionen der
pdf-Dateien vorliegen. In der Regel werden die pdf-Dateien zum Jahresanfang mit den aktuellen Januardaten neu bereit gestellt. Der Lizenznehmer kann auf Wunsch auch per Mail informiert werden, vorausgesetzt, dass die E-Mail-Adresse beim Verlag vorliegt.
9. Gewährleistungen:
Der Verlag gewährleistet, dass die pdf-Dateien der Produktbeschreibung im Wesentlichen entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Gegenüber Unternehmern verjähren die Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten ab Bereitstellung der Software. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Gewährleistungsfall ist der Verlag nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Datei (Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software dem spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers genügt, sofern diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Die Auswahl der Software und die Verantwortung für deren Nutzung liegen allein beim Lizenznehmer.
10. Garantie:
Im Fall, dass physikalische Fehler am Medium auftreten sollten, ist der Verlag zum Umtausch oder zur Erstattung des Lizenzpreises verpflichtet. Darüber hinaus werden vom Verlag keine zusätzlichen Garantien oder Zusagen bezüglich der Qualität, Umfang oder Brauchbarkeit für den Zweck des Lizenznehmers übernommen.
11. Haftbeschränkungen:
Der Verlag haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung des Verlags besteht nicht. Insbesondere haftet der Verlag nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder sonstige Vermögensschäden.
12. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Verlag ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Gifhorn.
Stand: Dezember 2025